Die Europäische Union > Europarecht > Richtlinien
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Rechtsetzung der Europäischen Union
Als eigenständige Organisation mit
Rechtspersönlichkeit haben die Europäische Union
und die
Europäische Atomgemeinschaft auch eigene
Rechtsetzungsbefugnisse.
Während in den Rechtssystemen der
Mitgliedstaaten das Parlament den Willen des Volkes vertritt, sind
es in der Europäischen Union die Vertreter der
Mitgliedstaaten im
Rat, denen eine wichtige Rolle bei der Rechtsetzung zukommt. Bei
verbindlichen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung (Verordnungen
und
Richtlinien) hat das
Europäische Parlament ein Mitentscheidungsrecht, die Vertreter
der Regierungen der Mitgliedstaaten müssen jedoch auch in diesen
Bereichen zustimmen.
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Quellen