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Rechtsetzung der Europäischen Union

Als eigenständige Organisation mit Rechtspersönlichkeit haben die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse.

Während in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten das Parlament den Willen des Volkes vertritt, sind es in der Europäischen Union die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat, denen eine wichtige Rolle bei der Rechtsetzung zukommt. Bei verbindlichen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung (Verordnungen und Richtlinien) hat das Europäische Parlament ein Mitentscheidungsrecht, die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten müssen jedoch auch in diesen Bereichen zustimmen.

 

 

 

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Quellen