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Beitrittskandidaten

Potentielle Beitriitskandidaten l Mögliche zukünftige Beitrittskandidaten l Zwergstaaten l Abhängige Gebiete von Mitgliedsstaaten

Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Land das Recht ein, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. „Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise die Republik Zypern, mit ein.

Den offiziellen Status „Beitrittskandidat“ vergibt die EU an Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, welcher nach einer positiven Empfehlung durch die Europäische Kommission vom Rat der Europäischen Union einstimmig angenommen wurde. Das genaue Beitrittsverfahren wird im Artikel Erweiterung der Europäischen Union erläutert. Die Kandidaten werden nach der derzeitigen Zahl (Stand 2016) mit CC-5 bezeichnet (englisch Copenhagen criteria, Kopenhagener Kriterien).

Die folgenden fünf Staaten haben von der EU den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt bekommen.

 Langfristige Perspektive der EU
  • EU-Mitglieder
  • Beitrittskandidaten
  • potenzielle Beitrittskandidaten
  • Mitgliedschaft möglich

Beitrittskandidaten mit laufenden Verhandlungen

  • Montenegro
  • Serbien

  • Türkei

Beitrittskandidaten ohne laufende Verhandlungen

  • Albanien
  • Mazedonien 

Karte der 5 aktuellen EU-BeitrittskandidatenDie aktuellen 5 Beitrittskandidaten

Potenzielle Beitrittskandidaten

Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des ehemaligen Jugoslawiens (sogenannte Westbalkan-Staaten) als das nächste große Ziel der EU-Erweiterung festgelegt. Diese Staaten werden von der EU als potenzielle Beitrittskandidaten bezeichnet. Seit den Beitrittsbemühungen Kroatiens und Mazedoniens ist es neue Praxis der EU, mit diesen potenziellen Beitrittskandidaten zunächst ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abzuschließen. Durch dieses SAA wird das zukünftige Mitgliedsland politisch und wirtschaftlich an die EU gebunden und man erhofft sich höhere Stabilität, bevor Beitrittsgespräche begonnen werden.

 Beitrittsanträge zur EU
  • EU
  • Beitrittskandidaten
  • Beitrittsantrag gestellt (Bosnien und Herzegowina)
  • Beitritt per Referendum abgelehnt (Norwegen)
  • Antrag zurückgezogen
  • Antrag von EG abgelehnt (Marokko)

Mögliche zukünftige Beitrittskandidaten

Zahlreiche Staaten liegen geographisch zumindest teilweise in Europa. Zudem sind viele Staaten über eine Mitgliedschaft im Europarat oder Abkommen mit der Europäischen Union in der europäischen Politik involviert. Nicht alle diese Staaten verfolgen ein aktives Beitrittsinteresse, sind aber aus geografischen oder politischen Gründen auf lange Sicht mögliche Beitrittskandidaten.

Weiterhin gibt es teilsouveräne Territorien unter der Hoheit von EU-Mitgliedsstaaten, die bislang außerhalb der EU stehen, dieser jedoch beitreten könnten.

Zur Abgrenzung der Beitrittskandidaten gibt es ebenfalls einen Präzedenzfall: Marokko stellte 1987 seinen Beitrittsantrag. Dieser wurde aber am 14. Juli 1987 abgelehnt, insbesondere weil Marokko geografisch definitiv nicht auf dem europäischen Kontinent liegt.[36] Im Gegensatz dazu soll die Union für das Mittelmeer die EU mit Anrainerstaaten verbinden, die geografisch nicht als Beitrittskandidaten in Frage kommen würden.

 Geographische und politische Grenzen Europas

EFTA-Staaten

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) stellt im Gegensatz zur EU ein reines Wirtschaftsbündnis dar. Diese Länder könnten der EU beitreten und hatten mit Ausnahme von Liechtenstein in der Vergangenheit einen Beitrittsantrag gestellt, diesen aber eingefroren oder zurückgezogen, nachdem sich die innenpolitische Lage geändert hatte bzw. ein Referendum zur Ablehnung der Mitgliedschaft führte. Mit Ausnahme der Schweiz haben diese Länder im Rahmen des EWR eine Zusammenarbeit mit der EU. Daneben bestehen teils bilaterale Vereinbarungen, insbesondere mit der Schweiz.

 
 EFTA-Staaten
  • Mitglieder
  • ehemalige Mitglieder

Östliche Partnerschaft 

 Östliche Partnerschaft
  • Europäische Union
  • Östliche Partnerländer

Weitere osteuropäische Staaten 

Über die östliche Partnerschaft hinaus gibt es Staaten, die geographisch teilweise in Osteuropa liegen.

  • Kasachstan

Ein Teil von Kasachstan liegt westlich des Ural und damit nach der strahlenbergschen innereurasischen Grenzziehung in Europa. Das Land wird vom Europarat als europäische Nation angesehen, wie er in einer offiziellen Erklärung von 1999 verlautbarte, und könnte damit auch Mitglied im Europarat werden. Allerdings werden Defizite in der Einhaltung der Menschenrechte und in der demokratischen Struktur häufig bemängelt, was ein Hindernis für den Eintritt in den Europarat und die Europäische Union darstellen kann.

An einem Beitritt zur Europäischen Union wurde bislang kein Interesse geäußert. Das kasachische Außenministerium hat jedoch Interesse an der Europäischen Nachbarschaftspolitik bekundet. Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments haben auch die Einbeziehung Kasachstans in die Nachbarschaftspolitik diskutiert. Der Präsident Kasachstans Nursultan Nasarbajew schlug 1994 eine Eurasische Union als Alternative zur Mitgliedschaft in der EU vor. Diese wurde am 29. Mai 2014 als Eurasische Wirtschaftsunion gegründet und nahm am 1. Januar 2015 ihre Arbeit auf.

  • Russland

Es wird allgemein angenommen, dass Russland, obwohl es Mitglied des Europarats ist, auch langfristig der EU nicht beitreten wird. Russland wäre bevölkerungsmäßig das mit Abstand größte Land, flächenmäßig 3,8-mal so groß wie die EU-28. Die in den Kopenhagener Kriterien festgelegte „Aufnahmefähigkeit“ von Seiten der Union wäre damit deutlich in Frage gestellt.

Davon abgesehen scheint auch Russland selbst nicht ernsthaft an einer EU-Mitgliedschaft interessiert zu sein, denn diese widerspräche seinem Selbstverständnis als Weltmacht. Russland sieht sich als eine Großmacht neben der EU (sowie den USA, China usw.), hat also kein Interesse, sich Entscheidungen aus Brüssel unterzuordnen.

Entsprechend nimmt Russland auch nicht an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) teil, da es befürchtet, in dieser nur Juniorpartner zu sein. Russland bestand auf einer gesonderten Form der Kooperation mit der EU, die die „gleiche Augenhöhe“ beider Partner unterstreicht, den sogenannten „vier gemeinsamen Räumen“ („Common Spaces“). Ein weiterer Ausbau der Kooperation ist nicht geplant. Vielmehr strebt Russland eine eigene, eurasische Integration an. Zu diesem Zweck gründete es am 29. Mai 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Eurasische Wirtschaftsunion zusammen mit Weißrussland und Kasachstan. Auch Armenien unterzeichnete am 10. Oktober 2014 ein entsprechendes Beitrittsabkommen.

 

Zwergstaaten

Neben dem EFTA-Mitglied Liechtenstein gibt es eine Reihe weiterer europäischer Zwergstaaten, die allesamt nicht Mitglied der EU sind. Zwar können auch kleine Staaten der EU beitreten, wie Malta es schon getan hat, aber für die meisten dieser Staaten ist eine Mitgliedschaft aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich. So verfügen einige von ihnen über Steuervergünstigungen, die Offshore-Finanzplatz-Firmen anziehen und für vermögende Ausländer als steuersparender Wohnsitz interessant sind. Dies wäre mit einer Mitgliedschaft in der EU schwer vereinbar. Auch haben alle diese Staaten eine zahlenmäßig deutlich kleinere Bevölkerung als das bislang kleinste EU-Mitglied Malta.

 Die fünf europäischen Zwergstaaten

Abhängige Gebiete von Mitgliedstaaten

Eine Reihe von Gebieten stehen unter der Verwaltung eines EU-Landes, aber sind nicht Teil der EU. Die EU kennt hierzu auch den speziellen Status der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete („ÜLG“ oder „OCT“), die eine Form der Assoziierung darstellen. In diesen Gebieten finden EU-Regelungen teilweise Anwendung, auch wenn sie rechtlich kein Teil der EU sind. Einige weitere Gebiete sind auch nicht mit der EU assoziiert.

Sie genießen zumeist Autonomie, so dass die Entscheidung über ein Beitrittsgesuch oft bei der Regierung der Gebiete selbst liegt, nicht bei der Regierung des jeweiligen Mutterlandes. Sie sind auf eigenen Wunsch nicht Mitglied der EU, könnten es aber werden. Unter diesen Gebieten finden sich auch europäische Gebiete mit Unabhängigkeitsbestrebungen, bei denen auch der Beitritt als vollkommen eigenständiges Mitglied denkbar ist.

Nationen innerhalb des Königreichs Dänemark

Die Färöer und Grönland sind gleichberechtigte Nationen innerhalb Dänemarks und keine Mitglieder der EU.

  • Färöer
    Die Färöer sind kein ÜLG und wenden keinerlei Europarecht an. Die Bewohner sind auch keine Unionsbürger. Die Inseln gehören nicht zum Schengenraum, aber Passkontrollen finden zu Ländern der Nordischen Passunion hin nicht statt. Die Färöische Krone ist mit einem festen Wechselkurs an den Euro gekoppelt, da sie in Parität zur Dänischen Krone steht. Eine weitreichende Autonomie der Inseln besteht seit 1948. Mit der EU gibt es seit 1977 ein Fischereiabkommen und seit 1991 ein Freihandelsabkommen, das aber quantitative Beschränkungen hat. Eine Vollmitgliedschaft wurde 2007 von der damaligen Regierung abgelehnt. Stattdessen besteht vielmehr Interesse an einer EFTA-Mitgliedschaft und einer engen Zusammenarbeit mit der EU nach dem Vorbild der Schweiz.[70] Am 29. März 2005 wurde in einer Erklärung der dänischen Regierung klargestellt, dass im Falle des Beitritts Dänemarks zur Eurozone die Färöer die Krone behalten können, wenn sie es so beschließen. Es könnte jedoch nach dem Willen der Partei Sjálvstýrisflokkurin umgekehrt kommen: Während die Dänen zu dem Zeitpunkt keinen Beitritt zur Eurozone planten, beantragten die Färöer im August 2009 die Einführung des Euro.
    Die Färöer haben enge Bindungen zu ihrem nördlichen Nachbarn Island, mit dem seit 31. August 2005 eine Wirtschaftsunion besteht. Ein möglicher Beitritt Islands könnte auch die Haltung der Färinger zu einem Beitritt beeinflussen.
  • Grönland
    Die Insel hat den Status eines ÜLG und strebt für die nahe Zukunft die Unabhängigkeit vom Königreich Dänemark an. 1979 erlangte Grönland eine Selbstverwaltung und die innere Autonomie mit eigenem Parlament und eigener Regierung. Die Einwohner stimmten 1982 in einem Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Gemeinschaft, der 1985 vollzogen wurde. Ursache für den Austritt Grönlands aus der EG war in erster Linie damals die Überfischung grönländischer Gewässer durch westdeutsche Fangflotten. Mit der EU bestehen weitere Vereinbarungen, u. a. eine Zollunion für bestimmte Produktgruppen. Die Insel erhält zudem finanzielle Unterstützung von der EU.[73] Die derzeitige grönländische Regierung verhält sich neutral zu einer eventuellen Mitgliedschaft. In einem Interview im Januar 2009 äußerte sich der damalige Außen- und Finanzminister von Grönland, Per Berthelsen, zurückhaltend zum EU-Beitritt. Man müsse abwägen, welche Vor- und Nachteile dieser Schritt hätte.[74] Da Grönland einst Teil der EG war und historisch durch die Abhängigkeit von Dänemark eng mit Europa verbunden ist, gilt eine Ablehnung Grönlands aus kulturellen, geografischen oder historischen Gründen als unwahrscheinlich. Zudem ist die EU aus geopolitischen Gründen daran interessiert, in der Arktis präsent zu sein.

Französische Überseegebiete

Im Gegensatz zu den anderen EU-Staaten mit Außengebieten sind erhebliche Teile der französischen Überseegebiete Teil der Europäischen Union. Dies ist bei Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin der Fall.

Die übrigen Gebiete sind ÜLG:

  • Französisch-Polynesien: Das Gebiet verwendet den CFP-Franc, der fest an den Euro gekoppelt ist.
  • Französische Süd- und Antarktisgebiete: Diese Gebiete verwenden den Euro, was aber von geringer praktischer Bedeutung ist, da es dort keine einheimische Bevölkerung gibt und alle Bewohner zu den Besatzungen von Forschungsstationen gehören.
  • Neukaledonien: Das Gebiet verwendet den CFP-Franc, der fest an den Euro gekoppelt ist.
  • Saint-Barthélemy: Als einziges karibisches Überseegebiet ist Saint-Barthélemy auf eigenen Wunsch seit 1. Januar 2012[75] kein Teil der Europäischen Union mehr. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass es mit der Inselwirtschaft, die ausschließlich auf den Fremdenverkehr ausgerichtet ist, schwer sei, das Europarecht anzuwenden.
  • Saint-Pierre und Miquelon: Das Gebiet verwendet den Euro.
  • Wallis und Futuna: Das Gebiet verwendet den CFP-Franc, der fest an den Euro gekoppelt ist.

Die Bürger aller französischen Überseegebiete sind Unionsbürger und wählen das Europäische Parlament mit. Bei den letzten Europawahlen bildeten sie einen Wahlbezirk, der drei Abgeordnete in das Parlament entsandte.

Karibische Gebiete im Königreich der Niederlande

Das Königreich der Niederlande umfasst eine Reihe Gebiete in der Karibik, die aber nicht alle denselben Status haben. Durch die letzte Änderung im Jahr 2010, die nach Volksabstimmungen in den Gebieten durchgeführt wurde, sind einige Gebiete gleichberechtigte Länder innerhalb des Königreichs, d.h. sie sind den Niederlanden gleichgestellt und verfügen über vollkommene innere Autonomie. Andere haben den Status einer Besonderen Gemeinde gewählt, der eine eventuelle spätere EU-Mitgliedschaft in Form eines Gebietes in äußerster Randlage ermöglicht. Eine Entscheidung hierzu soll aber nicht vor 2015 fallen.

Die Gebiete verwenden den US-Dollar oder daran gekoppelte Währungen. Als Besonderheit hat Sint Maarten eine Grenze zur Europäischen Union, da die andere Hälfte der Insel St. Martin ein zur EU gehörendes französisches Überseegebiet ist.

Kronbesitzungen der britischen Krone

Aus der historischen Entwicklung heraus haben die Insel Man sowie die Kanalinseln den besonderen Status des Kronbesitzes der britischen Krone. Elisabeth II. ist zwar Staatsoberhaupt, aber die Inseln sind kein Teil des Vereinigten Königreichs. Sie sind auch keine ÜLG.

  • Isle of Man: Die Insel ist Teil der Zollunion und wendet auch einen Teil der Steuergesetze an, insbesondere die Mehrwertsteuer ist mit der von Großbritannien identisch. Es werden allerdings beispielsweise keine Steuern auf Unternehmensgewinne erhoben. Das macht die Insel zu einer Steueroase, in der Offshore-Firmen einen wichtigen Wirtschaftszweig darstellen. Wie die festlandeuropäischen Zwergstaaten hat die Isle of Man also ein erhebliches Interesse, sich diese Einkommensquelle zu erhalten und daher nicht EU-Mitglied zu werden. Ein EU-Beitritt ist deshalb wenig wahrscheinlich. Eine Übernahme des Euros ist denkbar, denn es gibt zwar eine eigene Währung, das Isle-of-Man-Pfund, aber dieses ist 1:1 an das Pfund Sterling gekoppelt. Daher hätte ein Euro-Beitritt Großbritanniens insofern Einfluss, als dass das Isle-of-Man-Pfund entweder fest an den Euro gekoppelt oder vom Euro ganz abgelöst würde.
  • Kanalinseln (Vogteien Guernsey und Jersey): In den beiden Vogteien gibt es je eine eigene Währung, die aber 1:1 an das Pfund Sterling gekoppelt sind. Mit dem Vereinigten Königreich gibt es das historisch verankerte Recht zum freien Handel. Diese Zollfreiheit erstreckt sich auch auf die EEA-Länder, mit Ausnahme einiger weniger Produkte – sie sind im Wesentlichen also Teil des Zollgebiets der EU. Allerdings wird keine Mehrwertsteuer sowie keine Steuern auf Gewinne erhoben. Auch die Einkommenssteuern sind sehr niedrig. Daher sind die Inseln auch eine Steueroase, was einen wichtigen Offshore-Wirtschaftszweig fördert. Deshalb sind die Interessen ähnlich gelagert wie bei der Isle of Man. Man sieht vorwiegend Vorteile im derzeitigen Status und eine Gefahr für die eigene Wirtschaft, sollte man der EU beitreten. Darüber hinaus gibt es Befürchtungen, die Lebenshaltungskosten und Produktpreise würden erheblich steigen, wenn man der EU beiträte. Daher ist ein EU-Beitritt sehr unwahrscheinlich. Ein Beitritt zur Eurozone wäre jedoch denkbar, insbesondere wenn das Vereinigte Königreich den Euro einführen sollte.

Mit Ausnahme von Gibraltar sind alle britischen Überseegebiete kein Teil der EU.

Folgende Gebiete haben den Status eines ÜLG:

Die Bürger dieser Gebiete haben die Unionsbürgerschaft, aber Europarecht findet nur in geringem Umfang Anwendung. Keines dieser Gebiete verwendet den Euro als Währung, viele von ihnen auch nicht die britische Währung Pfund Sterling oder eine daran gekoppelte Währung. In keinem der Gebiete gibt es Bestrebungen, den bestehenden Status in Richtung

EU-Mitgliedschaft zu verändern.

Das Gebiet Akrotiri und Dekelia nimmt einen Sonderstatus ein. Diese Militärbasen blieben nach der Unabhängigkeit der Republik Zypern unter britischer Souveränität, aber mit strikten Beschränkungen nach den Zürcher und Londoner Abkommen. Sie sind kein ÜLG, dürfen nur rein militärisch genutzt werden und haben keinen Autonomiestatus. Bestimmte politische Kräfte der Republik Zypern wie der ehemalige Präsident Dimitris Christofias haben sich zum Ziel gesetzt, eine Übergabe der Gebiete an die Republik Zypern zu erreichen[76], womit sie zu einem Teil der EU würden. Als einziges britisches Gebiet verwendet Akrotiri und Dekelia den Euro als Währung, da seit jeher die jeweilige Währung der Republik Zypern genutzt wurde.

 Die EU und abhängige Gebiete
   
   
   
   

 

 

Eine Reihe von Gebieten stehen unter der Verwaltung eines EU-Landes, aber sind nicht Teil der EU. Die EU kennt hierzu auch den speziellen Status der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete („ÜLG“ oder „OCT“), die eine Form der Assoziierung darstellen. In diesen Gebieten finden EU-Regelungen teilweise Anwendung, auch wenn sie rechtlich kein Teil der EU sind. Einige weitere Gebiete sind auch nicht mit der EU assoziiert.

Sie genießen zumeist Autonomie, so dass die Entscheidung über ein Beitrittsgesuch oft bei der Regierung der Gebiete selbst liegt, nicht bei der Regierung des jeweiligen Mutterlandes. Sie sind auf eigenen Wunsch nicht Mitglied der EU, könnten es aber werden. Unter diesen Gebieten finden sich auch europäische Gebiete mit Unabhängigkeitsbestrebungen, bei denen auch der Beitritt als vollkommen eigenständiges Mitglied denkbar ist.

 

Nationen innerhalb des Königreichs Dänemark

 

 

 

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Quellen

Bildernachweis

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