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Mitgliedstaaten
Die Europäische Union (EU) besteht seit dem 1. Juli 2013 aus
28 Mitgliedstaaten (Unionsmitgliedstaaten).
Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten
zusammen eine Grundfläche von 4.381.324 km². Die Küstenlinie beträgt
im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die
EU-Staaten
Außengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten, darüber
hinaus auf dem
afrikanischen Kontinent mit
Marokko und in
Südamerika mit
Brasilien und
Suriname.
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde
Menschen. Zur
Bevölkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die
einheimische Bevölkerung oder nimmt ab;
Immigration hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr
konstanten Niveau.
Neben den 24
Amtssprachen der Europäischen Union gibt es noch eine Vielzahl
von
Regional- und Minderheitensprachen in Europa.
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Gründungsmitglieder
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957
gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS,
EWG und
Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren
Belgien, die
Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich,
Italien,
Luxemburg und das
Königreich der Niederlande.
Erweiterungen
1. Norderweiterung
1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten
Norderweiterung das
Vereinigte Königreich,
Irland
und Dänemark bei. In
Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterschrieben
hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der
Bevölkerung abgelehnt.
Süderweiterung
In den 1980er Jahren folgten
Griechenland (1981),
Portugal und
Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten
teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen
Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären
Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen
Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.
Deutsche Wiedervereinigung
Mit der
deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich
die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die
rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch
auf die Fläche der ehemaligen
DDR erstreckt.
2. Norderweiterung
Schweden,
Finnland und
Österreich wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die
kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. Die Norweger
stimmten 1994 trotz erneuter Regierungsbemühungen in einem
Referendum wieder gegen den Beitritt.
Osterweiterung
Mit der ersten
Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der
Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch
regierte
mittel- und osteuropäische Staaten (Estland,
Lettland,
Litauen,
Polen,
Tschechien,
Slowenien,
Slowakei und
Ungarn)
sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat
Malta
und die geographisch zu
Asien
gehörende Insel
Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischen Südteil.
Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat
Rumänien und
Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist
die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine
halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde
Kroatien der 28. Mitgliedsstaat.
Austritte und Verkleinerungen
Neben diesen Erweiterungen kam es in einigen wenigen Fällen auch zu
einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So war das ursprünglich zu
Frankreich gehörende
Algerien nach seiner Unabhängigkeit 1962 nicht mehr Teil der EG.
Das zu Dänemark gehörende autonome
Grönland trat 1985 als bisher einziges Territorium nach einem
Referendum aus der Gemeinschaft aus. Die französische Karibikinsel
Saint-Barthélemy hat am 1. Januar 2012 auf eigenen Wunsch den
Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet
vollzogen.
Spezielle
Gebiete
Für spezielle
Gebiete der Europäischen Union gelten besondere Regelungen.
Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger
Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete
gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen, unter anderem
für die
Insel Man und die
Kanalinseln, die von den meisten
EU-Politikbereichen ausgenommen sind. Man unterscheidet dabei
verschiedene Grade der Integration:
-
Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale
Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des
Mutterlandes angesehen und sind damit integraler Bestandteil der
Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen
Überseedépartements
Französisch-Guayana, die Karibikinseln
Martinique und
Guadeloupe sowie
Réunion und (seit 1. Januar 2014)
Mayotte, beide im Indischen Ozean, außerdem die
Kanaren,
Ceuta
und
Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen
Inselgruppen der
Azoren und
Madeira.
-
Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen
entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage
dafür ist
Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das
Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den
assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach
Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der
europäischen
Zollunion.
-
Daneben gibt es auch Hoheitsgebiete, die nicht Teil der EU sind,
für die jedoch die Bestimmungen der Zollunion gelten. Hierzu
gehören namentlich für Großbritannien:
Guernsey,
Jersey und die
Insel Man.
-
Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter
regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine
Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 3 Abs. 1 des
Zollkodex der EU zu deren
Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen
Autonomiegebiete
Färöer und
Grönland sowie das französische Überseegebiet
Saint-Pierre und Miquelon.
Beitrittskandidaten
Spezielle
Gebiete
Nachbarstaaten mit besonderen Beziehungen
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