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Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)

Als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wurde ein Verfahren bezeichnet, durch das die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften von 1970 bis 1992 ihre Kooperation in nicht-wirtschaftlichen Politikfeldern, vor allem im Bereich der Außenpolitik, institutionalisierten.

Die EPZ beruhte auf den Beschlüssen des Gipfels von Den Haag 1969 und dem Davignon-Bericht von Oktober 1970. Sie sollte eine enge Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten auch in den Bereichen sicherstellen, die nicht in den Gründungsverträgen der Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) geregelt waren.

Die EPZ fand zunächst ohne eigene vertragliche Grundlage statt. Sie basierte ausschließlich auf der freiwilligen Zusammenarbeit der beteiligten Regierungen, war also rein intergouvernemental ausgerichtet.

Die supranationalen Organe der EG – Europäische Kommission und Europäisches Parlament – besaßen keine Kompetenzen, Entscheidungen fielen vor allem im Europäischen Rat auf Ebene der Staats- und Regierungschefs.

Erst in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 wurde die EPZ auch vertraglich verankert, sie behielt dabei jedoch ihren intergouvernementalen Charakter. Im Vertrag von Maastricht 1992 wurde sie schließlich aufgelöst. Stattdessen wurden die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI) als sogenannte zweite und dritte Säule in die Europäische Union aufgenommen.

 

 

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Quellen

Weblinks