Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)
Als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wurde ein
Verfahren bezeichnet, durch das die Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaften von 1970 bis 1992 ihre Kooperation
in nicht-wirtschaftlichen Politikfeldern, vor allem im Bereich der
Außenpolitik, institutionalisierten.
Die EPZ beruhte auf den Beschlüssen des
Gipfels von Den Haag 1969 und dem
Davignon-Bericht von Oktober 1970. Sie sollte eine enge
Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten auch in den Bereichen
sicherstellen, die nicht in den Gründungsverträgen der
Gemeinschaften (EGKS,
EWG,
Euratom) geregelt waren.
Die EPZ fand zunächst ohne eigene vertragliche Grundlage statt.
Sie basierte ausschließlich auf der freiwilligen Zusammenarbeit der
beteiligten Regierungen, war also rein
intergouvernemental ausgerichtet.
Die
supranationalen Organe der EG –
Europäische Kommission und
Europäisches Parlament – besaßen keine Kompetenzen,
Entscheidungen fielen vor allem im
Europäischen Rat auf Ebene der Staats- und Regierungschefs.
Erst in der
Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 wurde die EPZ auch
vertraglich verankert, sie behielt dabei jedoch ihren
intergouvernementalen Charakter. Im
Vertrag von Maastricht 1992 wurde sie schließlich aufgelöst.
Stattdessen wurden die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI) als
sogenannte
zweite und dritte Säule in die
Europäische Union aufgenommen.
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