Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP; englisch
Common Foreign and Security Policy,
CFSP; französisch Politique
étrangère et de sécurité commune, PESC) ist ein
Politikbereich der
Europäischen Union. Er bezeichnet die Zusammenarbeit der
EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Außen-, Sicherheits-
und Verteidigungspolitik und ist damit der wichtigste Teil
des „auswärtigen Handelns der Union“, das daneben noch Bereiche wie
die
Entwicklungs- und
Handelspolitik umfasst. Ein Unterbereich der GASP ist die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die
teilweise eigene Regeln gelten.
Die GASP wurde mit dem
Vertrag von Maastricht 1993 eingerichtet. Es handelt sich dabei
um eine rein
intergouvernementale (zwischenstaatliche) Kooperation der
Regierungen; wichtige Beschlüsse können daher grundsätzlich nur
einstimmig von allen Mitgliedstaaten im
Europäischen Rat oder im
Rat der Europäischen Union gefasst werden. Für die Durchführung
der GASP sind der Hohe Vertreter der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik und der ihm unterstellte
Europäische Auswärtige Dienst sowie die diplomatischen Dienste
der Mitgliedstaaten zuständig. Im
EU-Vertrag sind die Grundsätze zum auswärtigen Handeln der EU
und die GASP in
Art. 21 bis
Art. 46 geregelt.
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