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Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats-
und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens
zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, die
auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Im
politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine
besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen
Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete
Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den
einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere
Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise
sind in
Art. 15
EU-Vertrag und
Art. 235 f.
AEU-Vertrag geregelt.
Der Europäische Rat repräsentiert die Regierungen der
EU-Mitgliedstaaten und bildet daher neben dem
Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt),
der als
Staatenkammer verstanden werden kann, die zweite wichtige
intergouvernementale Institution der Europäischen Union. Damit
grenzt er sich von den
supranationalen Organen wie dem
Europäischen Parlament (Bürgerkammer), der
Europäischen Kommission (Exekutive)
und dem
Europäischen Gerichtshof ab.
Als Vorsitzender der
Gipfeltreffen wird auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, der ansonsten kein
nationales politisches Amt innehaben darf. Er soll die Kontinuität
in der Arbeit des Europäischen Rates gewährleisten und bei
Konflikten vermitteln und Kompromissvorschläge machen, hat jedoch
kein eigenes Stimmrecht. Amtsinhaber ist seit dem 1. Dezember 2014
der Pole Donald Tusk.
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Quellen