Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (auch Europaparlament
oder EU-Parlament; kurz EP) mit offiziellem Sitz in
Straßburg (siehe unten) ist das
Parlament der
Europäischen Union (Art. 14
EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen,
unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen
Europawahlen von den
Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament
nicht nur das einzige direkt gewählte
Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt
gewählte
supranationale Institution weltweit.
Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen
bei der
EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den
Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den
Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
Auch in Bezug auf die Bildung der
Exekutive, also die Wahl der
Europäischen Kommission, wurden die Rechte des Parlaments
schrittweise ausgebaut. So müssen sich die Kandidaten für die EU-Kommission
zunächst einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und ihre
Eignung und Befähigung für das vorgeschlagene Amt unter Beweis
stellen. Diese Anhörung führt in der Regel der entsprechende
Ausschuss des Europäischen Parlaments durch und alle Anhörungen
werden per Web-Stream über die Website des Europäischen Parlaments
auch öffentlich gemacht. Erst nach der erfolgreich bestandenen
Anhörung kann der Kandidat zum Mitglied der EU-Kommission gewählt
werden, auch dies geschieht durch das Europäische Parlament
(Plenum).
Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen
Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten
nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise
loyal zur Regierung stehen und deren
Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im
Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde
Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten
unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis
größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten
nationaler Parlamente möglich ist.
Das deutsche
Bundesverfassungsgericht spricht dem Europäischen Parlament in
seinem
Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 nur eine
eingeschränkte demokratische Legitimation zu und sieht seine
Entscheidungskompetenzen bezüglich weiterer Schritte einer
europäischen Integration dadurch begrenzt.
Seit der letzten
Europawahl umfasst das Parlament regulär 750 Sitze zuzüglich des
Präsidenten, also 751 Abgeordnete (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Das
Parlament hat derzeit acht
Fraktionen sowie 16
fraktionslose Abgeordnete. In ihren Heimatländern sind diese
Abgeordneten Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen
Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu
Europaparteien zusammengeschlossen haben.
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Europäisches
Parlament |
Logo des Europäischen Parlaments
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Plenarsaal des Europäischen
Parlaments in Straßburg
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