Vertrag über die Europäischen Union
Der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag,
EUV) ist der Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU). Zusammen
mit dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
bildet er, ausdrücklich als
die Verträge genannt, die
primärrechtliche Grundlage des
politischen Systems der EU. Bisweilen werden diese Verträge
deshalb auch als „europäisches
Verfassungsrecht“ bezeichnet, formal sind sie jedoch
völkerrechtliche Verträge zwischen den
EU-Mitgliedstaaten.
Der EU-Vertrag wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht abgeschlossen und ist deshalb in seiner
ursprünglichen Version auch als
Vertrag von Maastricht bekannt. Er erfuhr später mehrere
Änderungen, nämlich durch
Er besteht aus 55 Artikeln, in denen insbesondere die
Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der Europäischen
Union, zu ihren
Organen und zur
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik niedergelegt sind.
Die weiteren Regelungen über die Funktionsweise der EU finden sich im
weitaus umfangreicheren
AEU-Vertrag. Beide Verträge sind rechtlich gleichrangig und
ergänzen sich gegenseitig. Ihre geplante Zusammenlegung zum
Vertrag über eine Verfassung für Europa scheiterte 2005 an der
Ablehnung bei
Referenden in Frankreich und den Niederlanden (siehe ).
Der EU-Vertrag ist in den 24
Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst und in jeder
Sprachversion gleichermaßen rechtsverbindlich.
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