Die Europäische Union > Sprachen der EU > Amtssprachen der EU
|
Amtssprachen der Europäischen Union
In der Europäischen Union werden aktuell 24 Sprachen
als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die
Sprachenfrage wurde durch die erste
Verordnung festgelegt, die überhaupt von der
EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten).
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist aktuell
Art. 342
AEUV: „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der
Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der
Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen
getroffen.“
Nach
Art. 24
AEUV haben alle
Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in
Art. 55
EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden
und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen
Amtssprachen existieren zahlreiche
Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder
Baskisch in
Spanien oder
Russisch in den baltischen Ländern. Die EU erklärt, die
Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Mit
dem Beitritt
Kroatiens zum 1. Juli 2013 wurde die
kroatische Sprache zur 24. Amtssprache der EU.
|
|
|
Quellen