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Der Vertrag von Amsterdam
Der Vertrag von Amsterdam war ein Vertrag zur Änderung des
Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des
EG-Vertrags, des
EURATOM-Vertrags und des damals noch in Kraft befindlichen
EGKS-Vertrags, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte.
Er sollte ursprünglich dazu dienen, die Europäische Union auch nach
der
Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifende
Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen
nötig. Für die noch ausstehenden Reformen berief der Europäische Rat
auf seiner Tagung in Köln bereits am 3. und 4. Juni 1999 eine
Regierungskonferenz für das Jahr 2000 ein.
Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union anlässlich ihres Zusammentreffens im
Europäischen Rat in
Amsterdam am 18. Juni 1997 beschlossen und am 2. Oktober 1997
unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Der damit
geschaffene Rechtsstand wurde zum 1. Februar 2003 durch den
Vertrag von Nizza erneut geändert.
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2. Überschrift
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Quellen