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Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza ist ein Vertrag zur Änderung des
Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des
EG-Vertrags, des
EURATOM-Vertrags und des bei der Unterzeichnung noch in Kraft
befindlichen
EGKS-Vertrags, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte.
Als wichtigste Änderung galt, dass in vielen Bereichen Beschlüsse
mit
qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit zur Regel
wurden.
Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union anlässlich ihres Zusammentreffens im
Europäischen Rat in Nizza am 11. Dezember 2000 beschlossen und
am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er trat am 1. Februar 2003 in
Kraft. Da der EGKS-Vertrag bereits am 23. Juli 2002 ausgelaufen war,
waren mit Ausnahme des Protokolls über die finanziellen Folgen
des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfond für Kohle
und Stahl alle durch den Vertrag von Nizza vorgesehenen
Änderungen des EGKS-Vertrags gegenstandslos. Bemerkenswert ist die
dem Vertrag von Nizza beigefügte "Erklärung (Nr. 23) zur Zukunft
der Union", womit bereits in Nizza die nächste Änderung (sog.
Post-Nizza-Prozess) eingeleitet wurde, da die „Amsterdam
left-overs“ immer noch nicht abgearbeitet waren. Im Rahmen
dieser Diskussion sollten folgende vier Fragen behandelt werden: die
Abgrenzung der Zuständigkeiten, die Rolle der nationalen Parlamente,
die Vereinfachung der Verträge und der Status der außerhalb der
Verträge stehende
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 9.
November 2001 erstmals feierlich verkündet wurde, siehe ehemals ABl.
EG C 364 vom 18. Dezember 2000.
Der durch den Vertrag von Nizza geschaffene Rechtsstand wurde
erst zum 1. Dezember 2009 durch den
Vertrag von
Lissabon erneut geändert. Zuvor scheiterte im Sommer 2005 der
Vertrag über eine Verfassung für Europa, welcher alle früheren
Gründungs- und Revisionverträge und somit auch den Vertrag von Nizza
aufheben sollte (Art. IV-437 EU-VV).
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Quellen