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Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza ist ein Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des EG-Vertrags, des EURATOM-Vertrags und des bei der Unterzeichnung noch in Kraft befindlichen EGKS-Vertrags, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. Als wichtigste Änderung galt, dass in vielen Bereichen Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit zur Regel wurden.

Der Vertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union anlässlich ihres Zusammentreffens im Europäischen Rat in Nizza am 11. Dezember 2000 beschlossen und am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Da der EGKS-Vertrag bereits am 23. Juli 2002 ausgelaufen war, waren mit Ausnahme des Protokolls über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfond für Kohle und Stahl alle durch den Vertrag von Nizza vorgesehenen Änderungen des EGKS-Vertrags gegenstandslos. Bemerkenswert ist die dem Vertrag von Nizza beigefügte "Erklärung (Nr. 23) zur Zukunft der Union", womit bereits in Nizza die nächste Änderung (sog. Post-Nizza-Prozess) eingeleitet wurde, da die „Amsterdam left-overs“ immer noch nicht abgearbeitet waren. Im Rahmen dieser Diskussion sollten folgende vier Fragen behandelt werden: die Abgrenzung der Zuständigkeiten, die Rolle der nationalen Parlamente, die Vereinfachung der Verträge und der Status der außerhalb der Verträge stehende Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 9. November 2001 erstmals feierlich verkündet wurde, siehe ehemals ABl. EG C 364 vom 18. Dezember 2000.

Der durch den Vertrag von Nizza geschaffene Rechtsstand wurde erst zum 1. Dezember 2009 durch den Vertrag von Lissabon erneut geändert. Zuvor scheiterte im Sommer 2005 der Vertrag über eine Verfassung für Europa, welcher alle früheren Gründungs- und Revisionverträge und somit auch den Vertrag von Nizza aufheben sollte (Art. IV-437 EU-VV).

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Quellen