Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch
EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein
völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 27 Mitgliedstaaten
der
Europäischen Union.
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unter
portugiesischer Ratspräsidentschaft in
Lissabon unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft
getreten.
Der Vertrag von Lissabon reformierte den
Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag),
der den neuen Namen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEU-Vertrag) erhielt; ferner wird durch Protokoll Nr. 2 der
Euratom-Vertrag abgeändert (siehe Art. 4 Abs. 2).
Der vollständige Titel des Vertrages lautet „Vertrag von Lissabon
zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“, veröffentlicht
im
ABl. 2007/C 306/01, zuletzt bekanntgemacht durch Abdruck der
konsolidierten Textfassungen im
ABl. 2012/C 326/01.
Inhaltlich übernahm der Vertrag von Lissabon die wesentlichen
Elemente des
EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und
den Niederlanden abgelehnt worden war. Im Gegensatz zum
Verfassungsvertrag ersetzte er EU- und EG-Vertrag aber nicht,
sondern änderte sie nur ab.
Zu den Neuerungen des Vertrags von Lissabon zählten unter anderem
die rechtliche Fusion von
Europäischer Union und
Europäischer Gemeinschaft, die Ausweitung des
Mitentscheidungsverfahrens auf die polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen, die stärkere Beteiligung der
nationalen Parlamente bei der
Rechtsetzung der EU, die Einführung einer
Europäischen Bürgerinitiative, das neue Amt des
Präsidenten des Europäischen Rates, der Ausbau der Kompetenzen
des
Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, die
Gründung eines
Europäischen Auswärtigen Dienstes, die Rechtsverbindlichkeit der
EU-Grundrechtecharta und die erstmalige Regelung eines
EU-Austritts. Vor dem Vertrag von Lissabon waren EU- und EG-Vertrag
zuletzt durch den
Vertrag von Nizza von 2001 und durch die zwischenzeitlich
erfolgten Beitritte neuer Mitgliedstaaten geändert worden.
Bei der Ratifikation des Vertrags kam es in mehreren
Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten. Insbesondere ein ablehnendes
Referendum in Irland im Sommer 2008 verzögerte den ursprünglichen
Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009
trat der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.
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