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Euratom-Vertrag

Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert. Mit dem EURATOM-Vertrag wurde die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.

Überblick

Der Euratom-Vertrag (in der Fassung des Vertrags von Lissabon) gliedert sich in Präambel und sechs Titel, gefolgt von fünf Anhängen und sechs Protokollen:[1]

  • Präambel
  • Titel I: Aufgaben der Gemeinschaft (Artikel 1 bis 3)
  • Titel II: Die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie (Artikel 4 bis 106)
  • Titel III: Vorschriften über die Organe und Finanzvorschriften (Artikel 106a bis 170)
  • Titel IV: Besondere Finanzvorschriften (Artikel 171 bis 183 a)
  • Titel V: Allgemeine Bestimmungen (Artikel 184 bis 223)
  • Titel VI: Schlussbestimmungen (Artikel 224 bis 225)
  • Anhang I: Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des Vertrags
  • Anhang II: Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen ist
  • Anhang III: Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können
  • Anhang IV: Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels 9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen
  • Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union
  • Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union
  • Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands
  • Protokoll über die Übergangsbestimmungen

Im Unterschied zum 2002 ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des Euratom-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der Euratom-Vertrag – im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der E(W)G – im Laufe der Zeit keinen substanziellen inhaltlichen Veränderungen. In der Regel beschränkten sich die Anpassungen darauf, Änderungen in den anderen Verträgen entsprechend nachzuvollziehen. Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon, durch den die EG aufgelöst und mit der EU vereinigt wurde, änderte den Euratom-Vertrag kaum und ließ die Euratom weiterhin als supranationale Organisation neben der EU bestehen. Aufgrund der weitreichenden energiepolitischen Kompetenzen der EU selbst hat sie allerdings inzwischen stark an Bedeutung verloren.

 

 

 

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Quellen