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Euratom-Vertrag
Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute
EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die
Römischen Verträge von
Frankreich,
Italien, den
Beneluxstaaten und der
Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast
unverändert. Mit dem EURATOM-Vertrag wurde die
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.
Überblick
Der Euratom-Vertrag (in der Fassung des Vertrags von Lissabon)
gliedert sich in Präambel und sechs Titel, gefolgt von fünf Anhängen
und sechs Protokollen:[1]
- Präambel
- Titel I: Aufgaben der Gemeinschaft (Artikel 1 bis 3)
- Titel II: Die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der
Kernenergie (Artikel 4 bis 106)
- Titel III: Vorschriften über die Organe und
Finanzvorschriften (Artikel 106a bis 170)
- Titel IV: Besondere Finanzvorschriften (Artikel 171 bis 183
a)
- Titel V: Allgemeine Bestimmungen (Artikel 184 bis 223)
- Titel VI: Schlussbestimmungen (Artikel 224 bis 225)
- Anhang I: Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß
Artikel 4 des Vertrags
- Anhang II: Industriezweige, auf die in Artikel 41 des
Vertrags Bezug genommen ist
- Anhang III: Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen
nach Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können
- Anhang IV: Listen der Güter und Erzeugnisse, die den
Bestimmungen des Kapitels 9 über den gemeinsamen Markt auf dem
Kerngebiet unterliegen
- Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und
bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen
der Europäischen Union
- Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der
Europäischen Union
- Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands
- Protokoll über die Übergangsbestimmungen
Im Unterschied zum 2002 ausgelaufenen
EGKS-Vertrag ist die Dauer des Euratom-Vertrags unbeschränkt.
Außerdem unterlag der Euratom-Vertrag – im Gegensatz zu den
Verträgen der EGKS und der E(W)G – im Laufe der Zeit keinen
substanziellen inhaltlichen Veränderungen. In der Regel beschränkten
sich die Anpassungen darauf, Änderungen in den anderen Verträgen
entsprechend nachzuvollziehen. Der 2009 in Kraft getretene
Vertrag von
Lissabon, durch den die EG aufgelöst und mit der EU vereinigt
wurde, änderte den Euratom-Vertrag kaum und ließ die Euratom
weiterhin als supranationale Organisation neben der EU bestehen.
Aufgrund der weitreichenden
energiepolitischen Kompetenzen der EU selbst hat sie allerdings
inzwischen stark an Bedeutung verloren.
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Quellen