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Vertrag über eine Verfassung für Europa
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE)
war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener
völkerrechtlicher Vertrag, durch den das
politische System der Europäischen Union reformiert werden
sollte. Insbesondere sollte er der
Europäischen Union eine einheitliche Struktur und
Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen
Grundlagenverträge (vor allem
EU-,
EG- und
Euratom-Vertrag)
ablösen; die bisherige formale Unterteilung in
EU und
EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen
Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten,
außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie
demokratischer und handlungsfähiger zu machen.
Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem
Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in
Rom
feierlich von den Staats- und Regierungschefs der
EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1.
November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten
Referenden in
Frankreich und den
Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag
ratifizierten, erlangte er keine
Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die
europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer
Ratspräsidentschaft den
Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
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