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Agenturen und sonstige Einrichtungen der EU
Die Agenturen sind
von den EU-Institutionen rechtlich getrennte, eigenständige
Rechtspersonen, die eingerichtet wurden, um bestimmte Aufgaben im
Rahmen des EU-Rechts wahrzunehmen.Ihre Standorte
sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach
einer größeren Standortdiversifizierung. Im
Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht
durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch
Rechtsakte der Organe (Sekundärrecht) gegründet.
Eine Sonderstellung nehmen die Exekutivagenturen
ein: Sie werden von der
Europäischen Kommission gegründet und mit der Verwaltung von
Unionsprogrammen beauftragt. Sie sind nicht auf Dauer, sondern
für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer
Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im
Unterschied zu den anderen Agenturen müssen sie am Sitz der
Europäischen Kommission, also in
Brüssel
oder
Luxemburg, angesiedelt sein.
Arten von Agenturen
Dezentrale Agenturen
Dezentrale Agenturen tragen zur Umsetzung der politischen
Maßnahmen der EU bei. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU
und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen
vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln. Dezentrale Agenturen
werden auf unbestimmte Zeit eingerichtet und sind über die gesamte
EU verteilt.
Mehr über die dezentralen Agenturen
Agenturen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
Europäischen Union wurden Agenturen zur Ausübung bestimmter
technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben
errichtet.
Exekutivagenturen
Exekutivagenturen werden von der Europäischen Kommission für eine
begrenzte Zeit zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben im Zusammenhang
mit EU-Programmen eingerichtet.
EURATOM-Agenturen und -Einrichtungen
Diese Agenturen wurden geschaffen, um die Verwirklichung der Ziele
des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
(EURATOM) zu fördern, und zwar: Koordinierung der nationalen
Kernforschungsprogramme für friedliche Zwecke, Bereitstellung von
Wissen, Infrastrukturen und Finanzmitteln für Kernenergiezwecke
sowie Gewährleistung ausreichender und sicherer
Kernenergieversorgung.
Sonstige Organisationen
Zu den sonstigen Organisationen gehören Einrichtungen, die im Rahmen
von EU-Programmen und öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen
der Europäischen Kommission und der Industrie geschaffen wurden.
Überblick über die verschieden Agenturen
(Wikipedia)
1 Dezentrale
Agenturen der Europäischen Union
2 Agenturen der
Europäischen Atomgemeinschaft
3
Exekutivagenturen der Europäischen Union
4 weitere
Einrichtungen
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