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Agenturen und sonstige Einrichtungen der EU

Die Agenturen sind von den EU-Institutionen rechtlich getrennte, eigenständige Rechtspersonen, die eingerichtet wurden, um bestimmte Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts wahrzunehmen.

Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Organe (Sekundärrecht) gegründet.

Eine Sonderstellung nehmen die Exekutivagenturen ein: Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und mit der Verwaltung von Unionsprogrammen beauftragt. Sie sind nicht auf Dauer, sondern für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen Agenturen müssen sie am Sitz der Europäischen Kommission, also in Brüssel oder Luxemburg, angesiedelt sein.

Arten von Agenturen

Dezentrale Agenturen

Dezentrale Agenturen tragen zur Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU bei. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden, indem sie das in den EU-Institutionen vorhandene Fach- und Expertenwissen bündeln. Dezentrale Agenturen werden auf unbestimmte Zeit eingerichtet und sind über die gesamte EU verteilt.
Mehr über die dezentralen Agenturen
Agenturen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union wurden Agenturen zur Ausübung bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben errichtet.
Exekutivagenturen
Exekutivagenturen werden von der Europäischen Kommission für eine begrenzte Zeit zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen eingerichtet.
EURATOM-Agenturen und -Einrichtungen
Diese Agenturen wurden geschaffen, um die Verwirklichung der Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zu fördern, und zwar: Koordinierung der nationalen Kernforschungsprogramme für friedliche Zwecke, Bereitstellung von Wissen, Infrastrukturen und Finanzmitteln für Kernenergiezwecke sowie Gewährleistung ausreichender und sicherer Kernenergieversorgung.
Sonstige Organisationen
Zu den sonstigen Organisationen gehören Einrichtungen, die im Rahmen von EU-Programmen und öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie geschaffen wurden.

 

Überblick über die verschieden Agenturen (Wikipedia)

  • 1 Dezentrale Agenturen der Europäischen Union
  • 2 Agenturen der Europäischen Atomgemeinschaft
  • 3 Exekutivagenturen der Europäischen Union
  • 4 weitere Einrichtungen
  • Datenbanksuche

     

    Quellen

    Weblinks