Die Europäische Union- Eine Einführung
Die Europäische Union (EU) ist ein
Verbund von 28
Mitgliedstaaten. Außerhalb von
Europa
umfasst die EU auch einige Überseegebiete, so
Mayotte in
Afrika
und
Französisch-Guayana in
Südamerika. Sie hat insgesamt mehr als eine halbe Milliarde
Einwohner.
Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt ist der
EU-Binnenmarkt der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt.
Die EU stellt eine eigenständige
Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht
bei den
Vereinten Nationen.
Das
politische System der EU, das sich im Zuge der
europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem
Vertrag über die Europäische Union und dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält
sowohl überstaatliche (Supranationalität)
als auch zwischenstaatliche (Intergouvernemental)
Elemente. Während im
Europäischen Rat und im
Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren
Regierungen vertreten sind, repräsentiert das
Europäische Parlament bei der
Rechtsetzung der EU unmittelbar die
Unionsbürger. Die
Europäische Kommission als Exekutivorgan und der
Gerichtshof der Europäischen Union als Rechtsprechungsinstanz
sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.
Die
Anfänge der EU gehen auf die 1950er Jahre zurück, als zunächst
sechs Staaten die
Europäischen Gemeinschaften (EWG)
gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte
militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den
größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den
Wohlstand der EU-Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte
traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den
Gemeinschaften (EG)
bei. Mit dem
Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union
gegründet, die damit Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen
Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im
Vertrag von Lissabon, wurden die überstaatlichen
Kompetenzen der EU ausgebaut und die gemeinsamen Institutionen
schrittweise
demokratisiert.
Von den 28 EU-Staaten bilden 19 Staaten eine
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Im Jahr 2002 wurde
eine gemeinsame Währung für diese Länder, der
Euro,
eingeführt. Im Rahmen des
Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die
EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen.
Durch die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bemühen sie sich um ein
gemeinsames Auftreten gegenüber
Drittstaaten.
Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der
G7, ist
Mitglied in der
G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der
WTO. 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis
zuerkannt.[
|