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Europäische Integration
Die europäische Integration steht begrifflich für einen „immer
engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“. Offiziell wurde
dieser Begriff erstmals 1954 bei der Gründung der
Westeuropäischen Union (WEU) verwendet. Mit der Gründung der
Europäischen Union durch den
Vertrag von Maastricht 1992 wurde der „Prozess der europäischen
Integration auf eine neue Stufe gestellt“ (1. Erwägungsgrund der
Präambel des Vertrages von Maastricht); der
Vertrag von Lissabon 2007 kennzeichnet den aktuellen Stand der
Entwicklung.
Der europäische Integrationsprozess begann auf der
Wirtschaftsebene, zielte aber auch auf die Ebene des
politischen Systems und speziell auf die
Justiz- und Innenpolitik sowie auf eine
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Dabei ist die Leitidee der europäischen Integration aber nicht
auf die EU beschränkt; denn neben dieser existiert in Europa eine
Vielzahl weiterer internationaler Organisationen, und die meisten
europäischen Staaten gehören mehreren hiervon an. Allerdings stellt
die EU sowohl im Vergleich mit allen anderen europäischen
Organisationen als auch im weltweiten Vergleich das am weitesten
fortgeschrittene Beispiel für regionale Integration dar. Die
weitgehende Übertragung einzelstaatlicher Befugnisse auf europäische
Institutionen hat dazu geführt, dass es sich bei den
Europäischen Gemeinschaften, aus denen die EU entstanden ist, um
mehr als bloß Internationale Organisationen handelt; für sie wurde
der Begriff „Supranationalität“ geprägt.
Die Europäische Union hat aber nicht nur die wirtschaftliche und
politische Integration in den Jahren nach ihrer Gründung Schritt um
Schritt vorangebracht, sie hat sich durch
Aufnahme neuer Mitgliedstaaten auch geographisch zunehmend
erweitert. Die Europäische Integration wird von internationalen
Organisationen anderer Kontinente teilweise ausdrücklich als Vorbild
betrachtet; z. B. wurde der institutionelle Rahmen der
Andengemeinschaft nach dem Modell der EU-Institutionen gestaltet.
Chronik der Europäischen Integration
- 1. Mai 1924: Gründung der
Paneuropa-Union
- 5. Mai 1949: Gründung des
Europarat
- 9. Mai 1950: Präsentation des
Schuman-Plans
- 18. April 1951: Unterzeichnung des Vertrags zur Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl, durch
Frankreich,
Belgien,
Luxemburg,
Niederlande, BRD und
Italien
- 24. Juli 1952: Inkrafttreten des Vertrags zur Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl
- 25. Mai 1955: Unterzeichnung der Römischen Verträge zur
Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Europäischen Atomgemeinschaft
- 1. Januar 1973: EG-Betritt von
Großbritannien,
Irland
und
Dänemark
- 1. Januar 1979: Inkrafttreten des Europäischen
Währungssystems
- 3. Oktober 1990: Deutsche Wiedervereinigung und Beitritt der
neuen Bundesländer
Sachsen,
Thüringen,
Sachsen-Anhalt,
Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern, sowie Ost-Berlins zur EG
- 7. Februar 1992: Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht
und Zusammenführung von EG, Euratom und EGKS zur
Europäischen Union (EU)
- 1. November 1993: Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht
und Gründung der EU
- 1. Januar 1995: EU-Beitritt von
Schweden,
Finnland und
Österreich
- 1. Januar 1999: Einführung des
Euros als Buchgeld
- 1. Januar 2002: Einführung des Euros als Bargeld in
Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich,
Spanien, Portugal, Irland, Österreich, Finnland und Italien
- 1. Januar 2004: EU-Osterweiterung, Beitritt von
Polen,
Tschechien,
Slowakei,
Ungarn,
Slowenien,
Estland,
Lettland und
Litauen zur EU
- 1. Januar 2007: EU-Beitritt von
Rumänien und
Bulgarien
- 1. Juli 2013: EU-Beitritt von
Kroatien
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