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Die Energiepolitik der Europäischen Union
Die Europäische Union (1993) bildete sich ursprünglich aus der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS,
1951), der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957) und der
Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, 1957). Trotz der
Vergemeinschaftung von Teilbereichen der Energieerzeugung und -verteilung
(Kohle und Kernkraft) mangelte es ihr über Jahrzehnte hinweg an
einem kohärenten energiepolitischen Ansatz. Dies beginnt sich erst
seit 1996 allmählich zu ändern und verstärkt sich ab dem Jahr 2006.
Den Auftakt im neuen Jahrtausend bildete ein von der
EU-Kommission vorgelegtes Grünbuch über eine „nachhaltige,
wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung“, das eine breite
Debatte über eine eigenständige Energiepolitik der Europäischen
Union eröffnete. Nach Stellungnahmen diverser EU-Institutionen hat
die Kommission im Januar 2007 eine überarbeitete Energiestrategie
vorgelegt, die wesentliche Ziele definiert (vor allem beim
Klimaschutz und Erneuerbaren Energien) und zu deren
Erreichung konkrete Maßnahmenbündel vorschlägt. Beim Frühjahrsgipfel
des
Europäischen Rats im März 2007 billigten die Staats- und
Regierungschefs die Kommissionsvorschläge weitgehend und
verabschiedeten einen energiepolitischen Aktionsplan. Im September
2007 hat die EU-Kommission erste konkrete Gesetzesvorschläge
vorgelegt, weitere folgten seither in kurzen Abständen.
Für 2010 war ein „2. Energieaktionsplan“ mit einer Laufzeit von
2011 bis 2020 geplant. Es kam jedoch nur zur „EU Energiestrategie
2020“, einem unverbindlichen Vorschlagspapier, das keine
Gesetzeskraft erlangte.
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Quellen