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Die Energiepolitik der Europäischen Union

Die Europäische Union (1993) bildete sich ursprünglich aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, 1957). Trotz der Vergemeinschaftung von Teilbereichen der Energieerzeugung und -verteilung (Kohle und Kernkraft) mangelte es ihr über Jahrzehnte hinweg an einem kohärenten energiepolitischen Ansatz. Dies beginnt sich erst seit 1996 allmählich zu ändern und verstärkt sich ab dem Jahr 2006.

Den Auftakt im neuen Jahrtausend bildete ein von der EU-Kommission vorgelegtes Grünbuch über eine „nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung“, das eine breite Debatte über eine eigenständige Energiepolitik der Europäischen Union eröffnete. Nach Stellungnahmen diverser EU-Institutionen hat die Kommission im Januar 2007 eine überarbeitete Energiestrategie vorgelegt, die wesentliche Ziele definiert (vor allem beim Klimaschutz und Erneuerbaren Energien) und zu deren Erreichung konkrete Maßnahmenbündel vorschlägt. Beim Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats im März 2007 billigten die Staats- und Regierungschefs die Kommissionsvorschläge weitgehend und verabschiedeten einen energiepolitischen Aktionsplan. Im September 2007 hat die EU-Kommission erste konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt, weitere folgten seither in kurzen Abständen.

Für 2010 war ein „2. Energieaktionsplan“ mit einer Laufzeit von 2011 bis 2020 geplant. Es kam jedoch nur zur „EU Energiestrategie 2020“, einem unverbindlichen Vorschlagspapier, das keine Gesetzeskraft erlangte.

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Quellen