Die Europäische Union > Politikbereiche > Handelspolitik
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Gemeinsame Handelspolitik der
Europäischen Union
Unter Gemeinsamer Handelspolitik
versteht man einen Politikbereich der
Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur
Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst.
Strikt zu unterscheiden ist sie vom
Europäischen Binnenmarkt, der die Handelsbeziehungen der
Mitgliedstaaten untereinander betrifft, aber auch von der
Außenhandelspolitik der Mitgliedstaaten, wenn auch deren Kompetenzen
durch den
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
insofern erheblich beschnitten worden sind. Die gemeinsame
Handelspolitik bildet einen Teil der Außenpolitik („auswärtiges
Handeln“) der Europäischen Union. Enge Beziehungen bestehen zu den
anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union, insbesondere
der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der
Entwicklungspolitik.
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Quellen
Weblinks