Der Haushalt der Europäischen Union
Der Haushalt der Europäischen Union (auch EU-Budget
genannt) legt die Einnahmen und
Ausgaben der EU fest. Er wird jährlich auf Vorschlag der
Europäischen Kommission vom
Europäischen Parlament und dem
Rat der Europäischen Union gemeinsam beschlossen (Art. 314
AEU-Vertrag). Die Verantwortung für den
Haushaltsvollzug liegt bei der
Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten (Art. 317
AEU-Vertrag).
Die EU kann nicht selbst
Steuern und
Abgaben erheben. Ihre Einnahmen (sogenannte Eigenmittel der
Europäischen Union,
Art. 311
AEU-Vertrag) sind ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten
erhobenen
Mehrwertsteuer und Beiträge der Mitgliedstaaten, die sich an
deren
Bruttonationaleinkommen orientieren. Daneben gibt es „traditionelle
Eigenmittel“, insbesondere die Zölle, die aber aufgrund der
allgemeinen Liberalisierung des internationalen Handels in den
letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen sind. Der Haushalt der EU
ist immer auszugleichen (Art. 310
AEU-Vertrag), sie darf sich also – anders als die
Mitgliedstaaten – nicht verschulden. Die EU gibt daher auch keine
regulären
Anleihen aus.
Die Europäische Kommission legte jedoch im Juni
2011 Vorschläge für ein neues Eigenmittelsystem vor, das unter
anderem auch die Ausgabe einer bestimmten Form von Anleihen (sogenannte
EU-Projektbonds) vorsieht. Festgelegt wird das Eigenmittelsystem
im Eigenmittel-Beschluss, der von den Mitgliedstaaten
einstimmig beschlossen und von den nationalen Parlamenten
ratifiziert wird.
Im Vergleich zur nationalen und regional/kommunalen Ebene ist der
EU-Haushalt relativ klein: Er macht etwas mehr als 1 % des
europäischen
Bruttonationaleinkommens (BNE) aus, während die
Staatsquote in den meisten Mitgliedstaaten bei 40–50 % liegt.
Dies liegt vor allem daran, dass die wichtigsten
Umverteilungssysteme, etwa das
Sozialsystem, weiterhin auf nationaler Ebene angesiedelt sind.
Der Gesamthaushalt der EU für 2010 betrug 141,5 Milliarden Euro
(1,2 % des BNE).
Die beiden wichtigsten Ausgabenposten sind die
Gemeinsame Agrarpolitik sowie die
Regionalpolitik der Europäischen Union, die jeweils rund 35 %
des Gesamtetats ausmachen.
Der jährliche Haushaltsplan ist in einen sogenannten
mehrjährigen Finanzrahmen (MFR, bis 2009 „finanzielle
Vorausschau“) eingebunden, mit dem jeweils für sieben Jahre die Höhe
der Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgelegt wird (Art. 312
AEU-Vertrag). Der MFR wird vom
Rat einstimmig auf Grundlage eines Vorschlags der
Europäischen Kommission und nach Zustimmung des
Europäischen Parlaments erlassen. Der aktuelle MFR gilt für den
Zeitraum von 2007 bis 2013. Am 29. Juni 2011 hat die Europäische
Kommission einen Vorschlag für die Periode nach 2013 vorgelegt, der
auch die Ausgaben außerhalb der Haushaltspläne des MFR beziffert.
Diese sind für die gemeinschaftlichen Finanzinstrumente vorgesehen,
die von der Europäischen Kommission verwaltet werden, aber nicht
durch die Eigenmittel finanziert werden sollen, sondern direkt von
Mitgliedstaaten. Dazu zählen unter anderem der
Europäische Entwicklungsfonds und der
Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.
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