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Der Haushalt der Europäischen Union

Der Haushalt der Europäischen Union (auch EU-Budget genannt) legt die Einnahmen und Ausgaben der EU fest. Er wird jährlich auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union gemeinsam beschlossen (Art. 314 AEU-Vertrag). Die Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten (Art. 317 AEU-Vertrag).

Die EU kann nicht selbst Steuern und Abgaben erheben. Ihre Einnahmen (sogenannte Eigenmittel der Europäischen Union, Art. 311 AEU-Vertrag) sind ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer und Beiträge der Mitgliedstaaten, die sich an deren Bruttonationaleinkommen orientieren. Daneben gibt es „traditionelle Eigenmittel“, insbesondere die Zölle, die aber aufgrund der allgemeinen Liberalisierung des internationalen Handels in den letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen sind. Der Haushalt der EU ist immer auszugleichen (Art. 310 AEU-Vertrag), sie darf sich also – anders als die Mitgliedstaaten – nicht verschulden. Die EU gibt daher auch keine regulären Anleihen aus.

Die Europäische Kommission legte jedoch im Juni 2011 Vorschläge für ein neues Eigenmittelsystem vor, das unter anderem auch die Ausgabe einer bestimmten Form von Anleihen (sogenannte EU-Projektbonds) vorsieht. Festgelegt wird das Eigenmittelsystem im Eigenmittel-Beschluss, der von den Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und von den nationalen Parlamenten ratifiziert wird.

Im Vergleich zur nationalen und regional/kommunalen Ebene ist der EU-Haushalt relativ klein: Er macht etwas mehr als 1 % des europäischen Bruttonationaleinkommens (BNE) aus, während die Staatsquote in den meisten Mitgliedstaaten bei 40–50 % liegt. Dies liegt vor allem daran, dass die wichtigsten Umverteilungssysteme, etwa das Sozialsystem, weiterhin auf nationaler Ebene angesiedelt sind. Der Gesamthaushalt der EU für 2010 betrug 141,5 Milliarden Euro (1,2 % des BNE).

Die beiden wichtigsten Ausgabenposten sind die Gemeinsame Agrarpolitik sowie die Regionalpolitik der Europäischen Union, die jeweils rund 35 % des Gesamtetats ausmachen.

Der jährliche Haushaltsplan ist in einen sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR, bis 2009 „finanzielle Vorausschau“) eingebunden, mit dem jeweils für sieben Jahre die Höhe der Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgelegt wird (Art. 312 AEU-Vertrag). Der MFR wird vom Rat einstimmig auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen. Der aktuelle MFR gilt für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Am 29. Juni 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Periode nach 2013 vorgelegt, der auch die Ausgaben außerhalb der Haushaltspläne des MFR beziffert. Diese sind für die gemeinschaftlichen Finanzinstrumente vorgesehen, die von der Europäischen Kommission verwaltet werden, aber nicht durch die Eigenmittel finanziert werden sollen, sondern direkt von Mitgliedstaaten. Dazu zählen unter anderem der Europäische Entwicklungsfonds und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.

 

Quellen