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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist ein
Nebenorgan der Europäischen Union. In ihm sind
Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und
andere Interessengruppen (etwa Landwirte und
Verbraucher) vertreten. Im
politischen System der EU soll er die „organisierte
Bürgergesellschaft“ repräsentieren und dient zusammen mit dem
Ausschuss der Regionen als beratende Institution.
Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in
Art. 300 bis
Art. 304
AEU-Vertrag geregelt. Er wurde 1957 durch die
Römischen Verträge eingesetzt. Sitz des EWSA ist
Brüssel.
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Quellen