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Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA) ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Art. 19 EU-Vertrag). Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das gesamte Gerichtssystem der EU als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet.

Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden eigenständigen Gerichten:

  • dem Europäischen Gerichtshof (EuGH),
  • dem Gericht der Europäischen Union (EuG; früher (Europäisches) Gericht erster Instanz genannt) und
  • den Fachgerichten.

Bisher einziges Fachgericht ist das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.

  • Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur Gerichtshof genannt, mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

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  • Gericht der Europäischen Union

Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht.

Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen, hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht derzeit aus 28 Richtern. Jeder Mitgliedstaat ist durch mindestens einen Richter vertreten.

Das Gericht entscheidet über alle direkten Klagen von Bürgern, die im Gerichtssystem der Europäischen Union vorgesehen sind. Für Klagen von Mitgliedstaaten und Organe der Europäischen Union ist nach Art. 256 AEU-Vertrag in Verbindung mit Art. 51 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union in erster Instanz unmittelbar der Europäische Gerichtshof zuständig.

  • Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) ist eines der drei Gerichte der Europäischen Union. Das Gericht ist das erste und einzige Fachgericht der Union. Es wurde nach dem durch den Vertrag von Nizza eingeführten Art. 225a EG-Vertrag durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 2. November 2004 als Gerichtliche Kammer errichtet.

Das Gericht hat am 12. Dezember 2005 seine Arbeit durch Übertragung der 117 anhängigen Rechtssachen, die den öffentlichen Dienst betrafen, aufgenommen. Der Sitz des Gerichts ist Luxemburg. Das EUGöD hat die Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten übernommen.

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Quellen