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Gericht der Europäischen Union
Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem
Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI
genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem
Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist. Die amtliche
Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht.
Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss
88/591/EGKS, EWG, Euratom des
Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen
Gerichtshofes geschaffen, hat seinen Sitz in
Luxemburg und besteht derzeit aus 28
Richtern. Jeder
Mitgliedstaat ist durch mindestens einen Richter vertreten.
Das Gericht entscheidet über alle direkten Klagen
von
Bürgern, die im
Gerichtssystem der Europäischen Union vorgesehen sind. Für
Klagen von Mitgliedstaaten und
Organe der Europäischen Union ist nach
Art. 256
AEU-Vertrag in Verbindung mit Art. 51 der Satzung des
Gerichtshofs der Europäischen Union in erster Instanz
unmittelbar der Europäische Gerichtshof zuständig.
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Gericht für den öffentlichen
Dienst der Europäischen Union
Das Gericht für den öffentlichen Dienst
der Europäischen Union (EUGöD) ist eines der drei Gerichte der
Europäischen Union. Das Gericht ist das erste und einzige
Fachgericht der Union. Es wurde nach dem durch den
Vertrag von Nizza eingeführten
Art. 225a
EG-Vertrag durch einen Beschluss des
Rates der
Europäischen Union vom 2. November 2004 als
Gerichtliche Kammer errichtet.
Das Gericht hat am 12. Dezember 2005 seine
Arbeit durch Übertragung der 117 anhängigen Rechtssachen, die den
öffentlichen Dienst betrafen, aufgenommen. Der Sitz des Gerichts ist
Luxemburg. Das EUGöD hat die Zuständigkeiten für
Rechtsstreitigkeiten zwischen der
Europäischen Union und
ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten übernommen.
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