Fusionsvertrag
Der EG-Fusionsvertrag (offiziell Vertrag zur Einsetzung
eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der
Europäischen Gemeinschaften, selten auch Vertrag von Brüssel)
führte zur Einsetzung einer gemeinsamen
Kommission und eines gemeinsamen
Rates der damals drei
Europäischen Gemeinschaften (Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft,
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und
Europäische Atomgemeinschaft). Der Fusionsvertrag
wurde am 8.
April
1965 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1.
Juli
1967 in Kraft.
Nach dem Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen
Gemeinschaften vom 25. März 1957, das bereits laut Schlussakte Teil der
Römischen Verträge war, hatten sich die drei Gemeinschaften
bereits vor 1967 eine gemeinsame
parlamentarische Versammlung (jetzt
Europäisches Parlament), einen gemeinsamen
Gerichtshof und einen gemeinsamen
Wirtschafts- und Sozialausschuss geteilt.
EWG,
EGKS und
Euratom besaßen jedoch jeweils ihre eigene Kommission und ihren eigenen Ministerrat.
Mit dem Fusionsvertrag wurden zum einen der Besondere Ministerrat (EGKS)
und die zwei Ministerräte (EWG,
Euratom) sowie zum anderen die
Hohe Behörde (EGKS) und die zwei Kommissionen (EWG,
Euratom) jeweils zusammengeführt. Auf diese Weise wurde die
Verschmelzung der Gemeinschaftsorgane
vollendet.
Seit der Gründung der
Europäischen Union durch den
Vertrag von Maastricht 1992 wurden die EG-Institutionen auch für
die Politikfelder der EU genutzt, was unmittelbar aus dem
EU-Vertrag hervorging.
1997 wurde der Fusionsvertrag durch
Artikel 9 Absatz 1 des
Vertrags von Amsterdam aufgehoben. Seine wesentlichen Elemente
wurden jedoch in das konsolidierte Vertragswerk (EG-Vertrag,
EGKS-Vertrag und
Euratom-Vertrag) übernommen und blieben damit gültig. Nach dem
Auslaufen des EGKS-Vertrages (2002) und dem Aufgehen der EG in der
EU durch den
Vertrag von Lissabon 2009 existiert heute von den ursprünglichen
drei Gemeinschaften nur noch die Euratom, die ihre Organe mit der
Europäischen Union teilt.
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